§ 1 Allgemeinen
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.
§ 2 Angebote; Bestellungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Bei der Anfertigung von Otoplastiken nach einem individuellen Abdruck gilt der von uns erteilte Lieferschein als Bestätigung.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand.
§ 4 Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Auf handwerklich angefertigte Otoplastiken wird kein Skonto gewährt. Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen noch im Rückstand befindet. Bei Neukunden wird eine Belieferung nur nach geleisteter Vorauszahlung durchgeführt.
Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder anderweitigen Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
§ 5 Menge, Qualität, Kennzeichnung
Wir sind stets berechtigt, bei Sonderanfertigungen bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern.
§ 6 Versand; Lieferung
Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Hieraus entstehende Kosten gehen allein zu Lasten des Käufers.
Die Wahl des Transportmittels erfolgt ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.
Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt. Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Im Verzugsfall kann der Käufer eine angemessene Nachfrist verlangen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt.
Für die Auslegung internationaler Handelsklauseln wie cif, fob etc. gelten die jeweils neuesten Fassungen der „Incoterms“. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Lieferungen im Namen und für Rechnungen des Käufers zu versichern.
§ 7 Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich zu prüfen.Der Käufer hat Mängelrügen sofort nach Eingang der Ware unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
Ist die Ware mangelhaft, sind die Ansprüche des Käufers nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter Behandlung entstehen. Ansonsten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Otoplastiken können nicht zur Gutschrift zurück genommen werden. Für Otoplastiken, dieeine ihnen zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllen, wird entsprechender Ersatz geliefert oder die Otoplastik wird nachgebessert. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nur bei grober Fahrlässigkeitoder bei Vorsatz übernommen. Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung. Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, auch nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, wie elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen. Durch Änderungen seitens des Bestellers oder Dritter werden Mängelansprüche ausgeschlossen.Ansonsten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist Mömlingen. Das zuständige Gericht Obernburg/Aschaffenburg ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) und die Haager Konvention betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Wir haben Daten über den Käufer nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.
HEBA OTOPLASTIK Labortechnik u. Einrichtungs GmbH & Co. KG 12/2008